Arbeitnehmererfinderrecht

  • Terminüberwachungen zur Wahrung der Fristen nach dem Arbeitnehmer-Erfindergesetz (ArbEG)
  • Beratung von Arbeitgebern zur Einrichtung von Erfindungsmeldungsformblättern
  • Aufklärung von Arbeitnehmern über Meldepflicht
  • In Einzelfällen wird mit erfahrenen Kollegen zusammen gearbeitet